Mobilitätsgarantie NRW: Immer mobil mit Garantie

Einstieg Bus

Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Sie garantiert ans Ziel.

Denn bei Verspätungen über 20 Minuten können Sie für Ihre Fahrt ein Taxi zum Ziel nehmen oder einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen. Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 20,- Euro pro Person erstattet. Im Bereich des VRR erhalten BärenTicket- und Ticket2000-Nutzer bis zu 30,- Euro. Die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug werden Ihnen in voller Höhe erstattet.
Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt mit der landesweit einheitlichen Regelung eine Vorreiterrolle in ganz Deutschland ein und sorgt dafür, dass alle Fahrgäste des Nahverkehrs mobil mit Garantie sind.

Für wen gilt die Mobilitätsgarantie NRW?

Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs genutzt werden - egal mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind.

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

Vorraussetzungen zur Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie NRW sind:

  • das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mehr als 20 Minuten später ab, als im Fahrplan angegeben
  • es gibt keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn zum Ziel

Wichtig:

Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen können keine Kosten erstattet werden.

Das ausgefüllte Antragsformular zur Mobilitätsgarantie senden Sie bitte an:

WB Westfalen Bus GmbH
Mobilitätsgarantie
Rösnerstraße 13
48155 Münster

oder

BRS Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH
Mobilitätsgarantie
Laer 2
59872 Meschede

Antragsformular Mobilitätsgarantie (PDF, 317KB)

Erstattungsantrag im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW

Weitere Informationen

Weitergehende Informationen zur Mobilitätsgarantie NRW finden Sie unter:

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